Lehrgang Ressourcenorientierte ambulante Hilfe zur Erziehung

Kinder, Jugendliche und Familien haben auf der Grundlage des SGB VIII (KJHG) Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Hauptziel ist dabei die Unterstützung der Familienmitglieder, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Die Hilfe soll u.a. nach folgenden fachlichen Leitlinien erfolgen:

Die Hilfe wird mit den Familienmitgliedern gemeinsam entwickelt, durchgeführt und reflektiert. Dabei kooperieren die beteiligten Fachkräfte gleichberechtigt. Art, Umfang und Dauer der Hilfe werden in einem gemeinsamen Hilfeplanprozess vereinbart. Sie richten sich nach dem Bedarf der Familien, den professionellen Hilfemöglichkeiten und der Entwicklung hinsichtlich vereinbarter Ziele in der speziellen Situation.

Die weitere Konkretisierung erfolgt unter Einbeziehung fachlicher Standards auf kommunaler Ebene, wie z.B. Leitbildern, Qualitätsentwicklungsvereinbarungen oder "Leitfäden" für Hilfen zur Erziehung. Die Umsteuerung der Hilfeplanung von stationärer Unterbringung zu zielorientierten und klar abgegrenzten ambulanten Hilfeleistungen wird durch die Qualifizierung der beteiligten Fachkräfte unterstützt.

Die Umsetzung der fachlichen Leitlinien in die Praxis gelingt nur bei hoher persönlicher, sozialer und fachlich-methodischer Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Dies trifft insofern noch spezieller auf die teilstationären und ambulanten Hilfeformen zu, als diese nicht über die historisch gewachsene fachliche Anerkennung und Ausstattung verfügen wie die Heimerziehung. Außerdem sind die Fachkräfte hier näher an den Problemen der Familien und zugleich mehr auf sich gestellt, ohne den Rückhalt, den stationäre Einrichtungen - zumindest in der Regel - bieten. In den stationären Betreuungsformen stellt v.a. auch die Aufgabe der Eltern- und Familienarbeit eine große Hürde für viele Beteiligte dar.

Die fachlichen Anforderungen sind z.B. in den Empfehlungen der Landesjugendämter definiert und in zahlreichen Veröffentlichungen beschrieben (z.B. von M. Schwabe).

Die sozialpädagogischen Grundqualifizierungen, wie sie heute an Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten vermittelt werden, reichen in der Regel nicht aus, um den sich verändernden Anforderungen eines spezifischen Arbeitsfeldes wie den erzieherischen Hilfen gerecht zu werden, sondern müssen durch praxisorientierte berufsbegleitende Zusatzqualifizierungen ergänzt werden. Dabei sind aktuelle Entwicklungen in den rechtlichen, strukturellen, aber auch fachlichen Rahmenbedingungen (z.B. Qualitätsentwicklung nach SGB VIII §§ 78a ff.) ebenso zu berücksichtigen wie die individuelle, menschlich orientierte Entwicklung der Fachkräfte.

Das Qualifizierungskonzept selbst sollte sich in analoger Weise an den o.g. Leitlinien moderner Hilfe zur Erziehung orientieren und deshalb

Das vorliegende Curriculum wurde für Fachkräfte freier Träger der Hilfe zur Erziehung und des Jugendamts Berlin - Reinickendorf entwickelt und im Zeitraum von November 2001 bis April 2003 erfolgreich durchgeführt. Es stellt den Orientierungsrahmen für weitere Projekte dar und wird im Prozess auf die Erfordernisse der Beteiligten abgestimmt. Es enthält allerdings auch Module, die als Basiskompetenzen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Hilfe zur Erziehung unverzichtbar sind (z.B. rechtliche Grundlagen, Qualitätsentwicklung und Hilfeplanung, Familiendynamik, Gesprächsführung und Gruppenprozesse, systemische Sichtweise).

Dementsprechend umfasst der Kurs verbindliche Anteile und Wahlmöglichkeiten gemäß Interesse und Kompetenz der Teilnehmenden. Für weitere Interessierte ist auch die Teilnahme an einzelnen offen ausgeschriebenen Modulen möglich.
Die Bereitschaft zur Teilnahme an aktivierenden Lernformen und praktischen Übungen wird vorausgesetzt.

Der Gesamtumfang ergibt sich aus inhaltlichen und didaktischen Notwendigkeiten, aber auch Realisierbarkeitserwägungen. Das Konzept bezieht jahrelange Erfahrungen mit entsprechenden Kursen an Landeseinrichtungen und bei freien Trägern mit ein.

Der Lehrgang kann auch als gemeinsames Projekt freier Träger und der Jugendämter einer Region geführt werden.

Teilnehmende:

Fachkräfte freier Träger der Hilfe zur Erziehung und aus Jugendämtern mit entsprechender Grundausbildung (Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Pädagogik, Psychologie). Die gemeinsame Teilnahme von Personen, die am Anfang ihrer Berufstätigkeit in diesem Feld stehen mit erfahrenen Fachkräften, die ihr Wissen und Können aktualisieren und weiterentwickeln wollen, ist sinnvoll (max. 16 Personen).

Lernformen

Kursleitung

Dr. Martin Hoffmann

Ort

Berlin und Region Rhein - Main - Ruhr

Beginn

fortlaufend nach Bedarf

Umfang

450 Std. an 50 Tagen à 9 Stunden in 18 Monaten

Abschluss

Zertifikat (Voraussetzung: min. 44 Tage Teilnahme,
schriftliche Abschlussarbeit und Teilnahme am Colloquium)

Kosten

155,- €/Monat
(Die Veranstaltung ist von der Umsatzsteuer befreit.)

Bewerbung

auf Anfrage senden wir Ihnen unseren Bewerbungsbogen zu.

Themen

Qualifikation S: Schlüsselkompetenzen

Soziale Kompetenz und Konfliktbewältigung:

Qualifikation K: Kernkompetenzen für die Arbeit mit Familien

Grundlagen der Hilfe zur Erziehung:

Hilfeplanung als gemeinsame Aufgabe öffentlicher und freier Träger
Gesprächsführung mit Familien, Auftrags- und Zielklärung
Struktur und Dynamik von Familien, Problemlagen und Ressourcen
Berufsbezogene Selbsterfahrung
Methoden und Konzepte der Arbeit mit Familien
Praxisreflexion mit VIB®

Besondere Problemlagen und Krisen:

Spezielle Aspekte der Hilfeplanung - Partizipation
Sozialraum-/Lebensweltorientierung
Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADS), mit VIB®
Arbeit mit Gruppen (incl. erlebnispädagogische Projekte)
Dokumentation und Evaluation
Qualitätsentwicklung, Vertiefung struktureller und rechtlicher Themen
Reflexion persönlicher Themen
Abschluss und Kolloquium